Das Barrierefreiheitsstärkungs-Gesetz (BFSG)
Sicher hast du schon einmal vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gehört, das allen Menschen die Teilhabe am Wirtschaftsleben ermöglichen soll. Da dieses Gesetz bereits im Sommer dieses Jahres in Kraft tritt, haben wir für dich alle wichtigen Informationen dazu in diesem Blogbeitrag zusammengetragen.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein bedeutender Schritt Deutschlands auf dem Weg zu mehr Inklusion und Barrierefreiheit. Es wurde am 22. Juli 2021 verabschiedet und setzt die EU-Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (European Accessibility Act, EAA) in nationales Recht um. Ziel des Gesetzes ist es, Hindernisse für Menschen mit Behinderungen abzubauen und ihnen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Kerninhalte des BFSG
Das Gesetz verpflichtet Hersteller, Anbieter und Dienstleister, Produkte und Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Dies betrifft insbesondere:
- Digitale Produkte wie Computer, Smartphones, Tablets und E-Reader.
- Dienstleistungen wie Bankgeschäfte, E-Commerce, audiovisuelle Mediendienste und den öffentlichen Verkehr.
- Websites und Apps, die barrierefrei zugänglich sein müssen.
Das Gesetz legt technische Anforderungen fest, die gewährleisten sollen, dass Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen nutzbar sind. Dazu gehören z. B. Bedienungshilfen, klar strukturierte Inhalte und Unterstützung durch assistive Technologien.
Für Webseiten und Webanwendungen gilt hierbei die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, welche direkte Vorgaben stellt.
Was besagt die WCAG 2.1?
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 sind der internationale Standard für barrierefreie Webseiten. Websites müssen mindestens die Konformitätsstufe AA erfüllen. Dazu gehören:
- Wahrnehmbarkeit: Inhalte müssen für alle Nutzer*innen erkennbar sein, z. B. durch Alternativtexte für Bilder.
- Bedienbarkeit: Inhalte müssen vollständig mit der Tastatur zugänglich sein.
- Verständlichkeit: Navigation und Inhalte müssen klar und verständlich sein.
- Robustheit: Inhalte müssen mit Assistenztechnologien kompatibel sein (z. B. Screenreader).
Was sind Barrieren und wer ist betroffen?
Konkrete Barrieren sind zum Beispiel:
- Menschen mit einer Sehbehinderung können Texte oder Formularfelder schlecht erkennen, wenn sie sich nur gering vom Hintergrund abheben.
- Gehörlose und schwerhörige Menschen können Videos nicht nutzen, wenn sie keine Untertitel enthalten.
- Blinde Menschen können Webseiten nicht richtig nutzen, wenn Bilder, Formulare und Buttons nicht textlich beschrieben sind.
Umsetzungszeitraum und Ausnahmen
Die neuen Vorgaben gelten ab dem 28. Juni 2025. Unternehmen erhalten somit einen Übergangszeitraum, um ihre Angebote anzupassen. Kleine Unternehmen sind von einigen Regelungen ausgenommen, um eine Überlastung zu vermeiden.
Welche Anforderungen gelten für Webseiten?
Textalternativen: Bilder, Videos und Multimedia-Inhalte müssen mit Alternativtexten oder Untertiteln versehen werden.
Kontrastverhältnisse: Mindestkontrastverhältnis von 4,5:1 für Text und Hintergrund.
Navigationsfähigkeit: Webseiten müssen auch ohne Maus bedienbar sein (Tastatursteuerung).
Dynamische Inhalte: Dynamische Inhalte, wie Pop-ups, müssen für Screenreader zugänglich sein.
Feedback und Fehlerhandling: Interaktive Formulare müssen Fehlermeldungen klar und barrierefrei darstellen.
Dokumente: PDF-Dateien und andere eingebettete Dokumente müssen barrierefrei sein (z. B. durch korrekte Tags und Struktur).
Wie kann celanio dir helfen?
Wir von celanio werden diese Standards für neue Projekte automatisch umsetzen und garantieren mindestens eine AA Konformitätsstufe. Hierbei gehen wir natürlich auch gerne mit dir ins Gespräch, wenn du unsicher bist, ob deine Vorstellung im Rahmen des BFSG umsetzbar ist.
Solltest du bereits celanio Kunde sein und unsere Software für Seminarmanagement nutzen, so kannst du auch gerne auf uns zukommen und wir besprechen den aktuellen Stand und die Möglichkeiten deiner Webseite individuell. Sende uns dazu einfach eine E-Mail an welcome@celanio.com.
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