Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 22.09.2025

celanio GmbH (nachfolgend „celanio“ genannt)
Straße der Jugend 18
14974 Ludwigsfelde
Deutschland
Telefon: +49 (0)721 – 381 341 20
www.celanio.com
welcome@celanio.com

§1 Geltung der AGB

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen der celanio GmbH (nachfolgend „celanio“) und ihren Kunden. Sie gelten insbesondere für die
in Rahmenaufträgen vereinbarte zeitlich befristete Überlassung
von Softwarelösungen (Software-Miete) sowie die Erbringung begleitender Dienstleistungen, insbesondere Software-Wartung,
Supportleistungen, Auftragsentwicklungen und Hosting.

2. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen
des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn celanio ihrer
Geltung im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht. Dies gilt
auch dann, wenn der Kunde auf eigene Geschäftsbedingungen
verweist und celanio Leistungen vorbehaltlos erbringt.

3. Jedes von celanio gemachte Angebot erfolgt befristet. Enthält ein
Angebot von celanio keine Angaben zur Befristung, so gilt es immer bis zum Ende des jeweiligen Quartals.

4. Ein Vertrag zwischen celanio und dem Kunden kommt durch eine
schriftliche oder in Textform (z. B. E-Mail) erfolgende Bestätigung
durch celanio zustande. Bei regelmäßig wiederkehrenden oder
kurzfristigen Einzelaufträgen gilt auch die Ausführung der beauftragten Leistung durch celanio als konkludente Vertragsannahme,
sofern der Kunde zuvor in Textform eine Beauftragung erklärt hat.

5. Die AGB gelten in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt des
Angebots.

 

§ 2 Gegenstand des Unternehmens

1. celanio erstellt Softwarelösungen für Veranstaltungsmanagement und CRM Leadmanagement. Darüber hinaus entwickeln wir die Software in Kundenprojekten individuell weiter.

2. Alle von celanio gemachten Angaben und Darstellungen in Produkt- und Projektbeschreibungen, Dokumentationen etc. stellen keine Garantieerklärung für die Beschaffenheit oder die Haltbarkeit der beauftragten Lieferung oder Leistung dar. Etwas anderes gilt nur, wenn celanio ausdrücklich und schriftlich im Angebot darauf hinweist, dass es sich vorliegend um eine Garantieerklärung handelt.

3. Lieferungen und Leistungen werden von celanio in der vertraglich vereinbarten Qualität nach dem Stand der Technik zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses erbracht. Vorgaben des Kunden bedürfen grundsätzlich der Schriftform

§ 3 Mitwirkungsleistungen des Kunden

1. Der Kunde übergibt celanio rechtzeitig alle für die Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen. Soweit es für die Vertragserfüllung erforderlich ist, unterstützt der Kunde celanio bei der Vertragsdurchführung unentgeltlich dadurch, dass er rechtzeitig und in erforderlichem Umfang Mitarbeiter, Arbeitsräume, das entsprechende EDV-Umfeld, Telekommunikationseinrichtungen und Daten zur Verfügung stellt und bei Spezifikationen sowie Tests und Abnahmen mitwirkt.

2. Der Kunde testet unverzüglich und gründlich alle Lieferungen, Arbeitsergebnisse, Entwicklungen und Anpassungen auf Mangelfreiheit und auf Verwendbarkeit, bevor er mit der operativen Nutzung beginnt. Der Kunde ist darüber hinaus verpflichtet, die Lieferungen und Leistungen von celanio gemäß § 377 HGB zu untersuchen und Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen.

3. Eine Mängelanzeige muss Informationen über die Art des Fehlers, das Modul, in dem der Fehler auftritt, sowie Arbeiten oder Vorgänge, die an dem System bei Auftreten des Mangels durchgeführt werden, enthalten. Der Mangel muss so beschrieben sein, dass er nachvollziehbar ist. celanio setzt zur Kundenkommunikation entsprechende Tools ein. Der Kunde ist angehalten, zur raschen Beseitigung von Mängeln diese über die von celanio zur Verfügung gestellten Wege elektronisch bekannt zu machen.

4. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungsverpflichtungen nicht nach, ist celanio nach schriftlichem Hinweis berechtigt, Leistungen zurückzubehalten. Leistet celanio dennoch, wird ein Mehraufwand entsprechend des jeweils vereinbarten Stundensatzes in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für den Mehraufwand, der celanio dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge unrichtiger, lückenhafter oder nachträglich berichtigter Angaben des Kunden wiederholt werden müssen.

§ 4 Software-Miete (Mietlizenz)

1. celanio überlässt dem Kunden die vertragsgegenständliche Software im Wege der Software-Miete (Mietlizenz). Die Software wird dem Kunden über eine gesicherte Webplattform zum Download bereitgestellt. Die erforderlichen Zugangsdaten (z. B. Benutzername, Passwort, Lizenzschlüssel oder API-Key) stellt celanio dem Kunden zur Verfügung.

2. Der Kunde zahlt celanio hierfür die im Auftrag konkretisierte Mietgebühr.

§ 5 Rechteeinräumung und Nutzungsbeschränkung

1. Mit vollständiger Zahlung nach Maßgabe des konkreten Rahmenauftrags wird celanio dem Kunden das nicht ausschließliche, nicht
übertragbare und nicht unterlizenzierbare, zeitlich auf die Vertragslaufzeit beschränkte Recht einräumen, die Software zu nutzen. Zur vertragsgemäßen Nutzung der Software gehören neben
Download und Installation das Laden in den Arbeitsspeicher, das
Anzeigen und das Ablaufenlassen der zur Verfügung gestellten
Software.

2. Die überlassene Software ist urheberrechtsfähig. Alle Rechte an
der Software sowie an den im Rahmen der Serviceerbringung
durchgeführten Änderungen, Modifikationen und auftraggeberspezifischen Anpassungen – auch soweit sie in Zusammenarbeit
mit oder auf Anregung des Auftraggebers entstanden sind – stehen ausschließlich celanio zu.

3. Die Arbeitsergebnisse dürfen nur gemäß dem Mietvertrag genutzt
werden. Eine darüber hinaus gehende Vervielfältigung ist nur zu
Sicherungszwecken zulässig.

4. Alle anderen Nutzungsarten und Nutzungsmöglichkeiten der Software und der Arbeitsergebnisse sind untersagt, insbesondere Bearbeitung sowie Übersetzung.

5. Eine Nutzung durch mit dem Auftraggeber verbundene Unternehmen ist nur bei ausdrücklicher Gestattung zulässig. Ein Rechenzentrumsbetrieb für Dritte oder ein sonstiger Einsatz der Software
für Zwecke Dritter (z.B. im Rahmen von Online-Diensten) sind
nicht zulässig, es sei denn, dieser Betrieb ist entsprechend lizenziert.

6. Der Auftraggeber erhält die Software, sofern nichts anderes
schriftlich vereinbart, ausschließlich in der ausführbaren Version
(Maschinenprogramm). Er ist zur Dekompilierung der Software
nicht berechtigt.

7. Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist der Kunde verpflichtet, die Nutzung einzustellen, sämtliche Datensicherungen (Backups) zu löschen und celanio dies auf Verlangen schriftlich zu
bestätigen.

8. celanio räumt die oben genannten Nutzungsrechte unter der aufschiebenden Bedingung des vollständigen Ausgleichs sämtlicher
Forderungen ein. celanio kann die Nutzungsrechte aus wichtigem
Grund widerrufen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor,
wenn der Kunde für einen Zeitraum von mehr als einem Monat in
Zahlungsverzug gerät, die Nutzungsbedingungen nicht einhält
und diese Verhaltensweise auch auf schriftliche Abmahnung mit
Widerrufsandrohung, bei Gefahr in Verzug auch ohne diese, nicht
sofort unterlässt. Bei Widerruf der Nutzungsrechte wird der Kunde
die Software im Original sowie gegebenenfalls vorhandene Kopien herausgeben und gespeicherte Programme löschen. Diese
Herausgabe und Löschung ist gegenüber celanio schriftlich zu bestätigen.

§ 6 Obhutspflicht

1. Der Kunde ist verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen Vorsorge zu treffen und dadurch sicherzustellen, dass unbefugte Dritte nicht auf die Software, die Sicherungskopie, die Dokumentation sowie auf sonstige mitgelieferte Begleitmaterialien zugreifen können.

2. Der Kunde ist verpflichtet, Datensicherungen (Backups) sowie die dazugehörigen Dokumentationen an einem Ort aufzubewahren, der vor unbefugtem Zugriff Dritter geschützt ist. Die Kosten für die ordnungsgemäße Verwahrung trägt der Kunde.

§ 7 Rechte des Kunden bei Sachmängeln

1. Sollte der Kunde Mängel an der Software feststellen, so hat der Kunde diese celanio unverzüglich schriftlich anzuzeigen. celanio ist verpflichtet, die angezeigten Mängel an der Software innerhalb einer angemessenen Frist zu beheben. Der Kunde hat celanio den zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Zugriff auf die Software und auf die Dokumentation zu ermöglichen.

2. Sachmängel sind ausschließlich reproduzierbare Mängel, deren Ursache in Qualitätsmängeln der Software liegen. Kein Sachmangel ist daher eine Funktionsbeeinträchtigung, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienungen, schadhaften Daten oder sonstigen aus dem Risikobereich des Kunden stammenden Gründen resultieren. Unwesentliche Mängel bleiben außer Betracht.

3. celanio weist darauf hin, dass Änderungen des Programms bzw. des Systems zu nicht vorhersehbaren Störungen im Ablauf des betreffenden Programms, anderer Programme oder des Gesamtsystems führen können. Der Kunde wird deshalb ausdrücklich vor solchen eigenmächtigen Änderungen gewarnt und trägt insoweit das alleinige Risiko. Die Regelungen von § 5 bleiben unberührt.

4. Bei Mängeln in Lieferungen, die nicht von celanio selbst programmierte Teile eines Programms betreffen, wird der Kunde die Mängelansprüche gegenüber dem Dritten geltend machen, der diese Programme oder Programmteile zur Verfügung gestellt hat. celanio tritt hiermit dem Kunden die entsprechenden Mängelansprüche ab. Ansprüche gegenüber celanio entstehen nicht.

5. Bei Vorliegen eines Mangels ist celanio berechtigt, zunächst Nacherfüllung zu erbringen. Dienstleistungen können von celanio wiederholt werden. Nacherfüllung bei Software erfolgt nach Wahl von celanio durch Überlassen eines neuen Programms oder dadurch, dass celanio Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden (Workaround). Der Kunde wird einen neuen Programmstand oder Workaround auch dann übernehmen, wenn dies zu einem hinnehmbaren Anpassungsaufwand führt. Für Komponenten und Leistungen Dritter, die celanio dem Kunden liefert, gelten vorrangig deren Nichterfüllungs- und Leistungsregeln, zu denen diese sich ihren Kunden gegenüber verpflichten. Die Bestimmungen über Sach- und Rechtsmängel dieser Ziffer gelten für Leistungen und Arbeitsergebnisse von celanio sowie ergänzend für die Leistungen und Arbeitsergebnisse Dritter, die celanio an den Kunden weitergibt.

6. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, hat der Kunde das Wahlrecht zu mindern. Der Kunde ist nicht dazu berechtigt, eine Mietminderung dadurch geltend zu machen, dass er den Minderungsbetrag von der laufenden Miete eigenständig abzieht. Der bereicherungsrechtliche Anspruch des Kunden, den aufgrund einer berechtigten Minderung zu viel gezahlten Teil der Miete zurückzufordern, bleibt hiervon unberührt.

7. Für Schadenersatzansprüche gilt § 9 dieser AGB. § 9 gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Aufwendungen. Wegen der Komplexität der Lieferungen und Leistungen können mehr als zwei Nachbesserungsversuche zumutbar sein.

8. Ist die Mangelursache für den Kunden nicht erkennbar, so wird celanio diese erforschen. Kann celanio nachweisen, dass der Mangel nicht celanio zugerechnet werden kann, so kann celanio vom Kunden Aufwendungsersatz für ihre Leistungen nach der jeweils gültigen Preisliste verlangen.

9. Im Falle des Fehlschlags der geschuldeten Mangelbeseitigung ist der Kunde zur außerordentlichen Kündigung des Mietvertrags gemäß § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB berechtigt. Ein Fehlschlag der Mangelbeseitigung liegt insbesondere dann vor, wenn die Mangelbeseitigung für celanio unmöglich ist, wenn celanio die Mängelbeseitigung verweigert oder wenn die Mangelbeseitigung aus sonstigen Gründen für den Kunden unzumutbar ist.

§ 8 Rechte des Kunden bei Rechtsmängeln

1. celanio stellt die von ihr erbrachten Lieferungen oder Leistungen frei von Rechten Dritter zur Verfügung, die die Benutzung durch den Kunden nach den Regeln dieser AGB behindern oder ausschließen. Falls Dritte Schutzrechte gegen den Kunden geltend machen, unterrichtet dieser celanio unverzüglich schriftlich. celanio wird nach ihrer Wahl und in Absprache mit dem Kunden die Ansprüche abwehren oder befriedigen.

2. Die Nacherfüllung bei Rechtsmängeln erfolgt, indem celanio dem Kunden eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an der Lieferung oder Leistung verschafft, oder dadurch, dass celanio die betroffene Leistung gegen eine gleichwertige, den vertraglichen Bestimmungen entsprechende Leistung austauscht. Der Kunde wird von sich aus die Ansprüche Dritter nicht anerkennen. celanio wehrt die Ansprüche Dritter kosten- und schadensfrei für den Kunden ab, soweit diese nicht auf einem pflichtwidrigen Verhalten des Kunden beruhen.

§ 9 Haftung

1. celanio haftet nur für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten, es sei denn, etwas anderes ist ausdrücklich vereinbart.

2. Abweichend von den gesetzlichen Regelungen ist die Haftung von celanio in Fällen von grober Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren oder typischen Schadens, beschränkt.

3. Der Einwand des Mitverschuldens bleibt offen. Die gesetzliche Haftung bei Personenschäden und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

4. Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet celanio nur, wenn der Kunde sicherstellt, dass diese Daten aus den in maschinenlesbarer Form bereitgehalten Datenbeständen mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

§ 10 Verjährung von Mängelansprüchen

1. Bei Sach- und Rechtsmängeln beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche des Kunden ein Jahr ab Lieferung.

2. Für sonstige Ansprüche des Kunden aus Vertrag sowie aus einem Schuldverhältnis (§ 311 Abs. 2 BGB) beträgt die Verjährungsfrist ebenfalls ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

§ 11 Subunternehmer

celanio ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten
qualifizierte Subunternehmer einzusetzen. Dabei stellt celanio sicher, dass Subunternehmer sorgfältig ausgewählt werden und
vertraglich zur Einhaltung der geltenden Datenschutzvorschriften
verpflichtet sind. celanio bleibt auch bei Einbindung von Subunternehmern alleiniger Vertragspartner des Kunden und haftet für
deren Leistung wie für eigene

§ 12 Open-Source-Software

1. celanio entwickelt Softwarelösungen aus Effizienzgründen auch unter Einbeziehung von Open-Source-Software. Die Verwendung dieser Software ist überwiegend kostenfrei und wird von Dritten ohne Gewähr zur Verfügung gestellt. Es wird ausdrücklich darauf
hingewiesen, dass die Verletzung der jeweiligen Nutzungsbedingungen für derartige Software zum Verlust der Nutzungsbefugnis
führt.

2. Aufgrund der Besonderheiten von Open-Source-Software kann celanio nicht für Fehler hieran einstehen. Da diese Softwareteile
für den Kunden auch von celanio kostenfrei überlassen werden, haftet celanio nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

3. Für verwendete Open-Source-Programme erhält der Kunde auch den Quellcode und die entsprechenden Nutzungsbedingungen.

§ 13 Vertragsdauer, Kündigung

1. Das Mietverhältnis tritt mit Vertragsabschluss in Kraft und hat eine Laufzeit von 24 Monaten. Die Berechnung der ersten Jahresgebühr beginnt jeweils zum 1. Tag des auf die Installation folgenden Kalendermonats. Danach verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um weitere 12 Monate, sofern dieses Mietverhältnis nicht von einer der Parteien zum jeweiligen Ende der Vertragslaufzeit mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt wird.

2. Das Recht beider Parteien zur jederzeitigen außerordentlichen und fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn celanio oder der Kunde vorsätzlich oder fahrlässig gegen eine wesentliche Pflicht aus den Software-Mietvertrag verstößt und deswegen der kündigenden Partei das Festhalten am Software-Mietvertrag nicht mehr zumutbar ist. celanio ist hiernach insbesondere zur außerordentlichen und fristlosen Kündigung des Software-Mietvertrags berechtigt, wenn der Kunde gegen wesentliche Bestimmungen des Software-Mietvertrags verstößt und seine Verletzungshandlungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist abstellt, wenn celanio diesen zuvor zur Unterlassung dieser Verletzungshandlungen abgemahnt hat.

3. Die Kündigung des Software-Mietvertrages bedarf der Schriftform

§ 14 Rückgabe und Löschung

1. Nach Beendigung des Mietverhältnisses ist der Kunde verpflichtet, die Nutzung der Software einzustellen und die Software sowie sämtliche Programmkopien (einschließlich der Sicherungskopie) sowie alle überlassenen Dokumentationen, Materialien und sonstige Unterlagen an celanio zurückzugeben. Die Rückgabe erfolgt auf eigene Kosten des Kunden.

2. Hat celanio dem Kunden die Software per Download zur Verfügung gestellt, so steht es ihm frei, auf die Rückgabe nach Maßgabe des § 10 Abs. 1 zu verzichten und stattdessen von dem Kunden die Löschung der Software sowie sonstiger Programmkopien und die Vernichtung der überlassenen Dokumentationen, Materialien und sonstigen Unterlagen zu verlangen.

3. Darüber hinaus ist der Kunde verpflichtet, sämtliche installierte Programmkopien und etwaige gespeicherte Dokumentationen vollständig und endgültig zu löschen. 4. Jede Nutzung der Software nach Beendigung des Mietverhältnisses ist unzulässig.

§ 15 Auftragsentwicklungen

1. Neben der Überlassung von Software im Rahmen von Mietlizenzen bietet celanio dem Kunden auf Wunsch auch individuelle Modul-Entwicklungen („Auftragsentwicklungen“) an. Auftragsentwicklungen werden gesondert beauftragt und vergütet. Soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart, verbleiben sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte an den im Rahmen der Auftragsentwicklung entstehenden Arbeitsergebnissen bei celanio; der Kunde erhält hieran lediglich ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und zeitlich auf die Dauer des zugrunde liegenden Mietvertrages beschränktes Nutzungsrecht. 2. Hinsichtlich der Abrechnungen Auftragsentwicklungen sind zwei Varianten möglich:

a) Die vereinbarte Vergütung ist zu 20 % bei Vertragsabschluss, 40 % nach erster Teillieferung und zu 40% nach Erbringung der Leistung/Abnahme zu bezahlen.

oder

b) Es wird keine Anzahlung vereinbart. Leistungen, die sich über mehr als einen Kalendermonat erstrecken und bei denen die Vergütung nach Aufwand vereinbart ist, werden monatlich von celanio in Rechnung gestellt. Für welches Modell sich celanio entscheidet, obliegt dem Auftragnehmer bzw. der Vereinbarung im zugrundeliegenden Auftrag.

3. Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung durch Überweisung zu leisten.

4. Sofern der Kunde am Lastschriftverfahren teilnimmt, bucht celanio die fälligen Beträge ca. 14 Tage nach Rechnungsstellung ab.

5. celanio kann als Verzugsschaden die gesetzlichen Verzugszinsen verlangen. Befindet sich der Kunde mehr als zwei Wochen mit einer Zahlung in Verzug, so ist celanio berechtigt, bis zur Zahlung keine weiteren Lieferungen und Leistungen zu erbringen. celanio wird den Kunden vor Einstellung der Lieferungen und Leistungen schriftlich darauf hinweisen.

6. Liefer- und Leistungsfristen im Rahmen der Auftragsentwicklung sind unverbindlich, sofern sie celanio nicht schriftlich als verbindlich bezeichnet hat. Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, celanio hat die Nichtbelieferung durch den Vorlieferanten zu vertreten.

7. Teillieferungen sind zulässig, soweit die gelieferten Teile nutzbar sind. Jede Teilleistung oder Lieferung kann gesondert in Rechnung gestellt werden.

8. Die Lieferfrist beginnt, sobald sämtliche Einzelheiten der Ausführung klargestellt sind und der Kunde alle von ihm zu beschaffenden Unterlagen, sofern erforderlich, beigebracht hat. Dieser Zeitpunkt wird von celanio auf Anforderung des Kunden schriftlich bestätigt.

9. Erhebliche, unvorhersehbare, unvermeidbare und unverschuldete Ereignisse, wie kriegsähnliche Zustände, Naturkatastrophen, Streik, Verzögerung beim Transport, Versandsperren oder Fabrikationsunterbrechungen entbinden celanio für ihre Dauer von der Pflicht zur rechtzeitigen Lieferung. Das gleiche gilt für den Zeitraum, in dem celanio auf Informationen, Mitwirkungshandlungen oder auf Entscheidungen des Kunden zu einem Nachtragsangebot wartet. Laufende Lieferfristen verlängern sich in angemessenem Umfang. In diesem Fall wird der Kunde durch celanio umgehend über die Verzögerung informiert; soweit celanio Ansprüche aufgrund der Verzögerung zustehen (z.B. gegen Lieferanten oder ähnliche), tritt celanio diese an den Kunden ab. Dauern die störenden Ereignisse länger als drei Monate, so sind sowohl der Kunde als auch celanio berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

10. Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht mit der Lieferung auf den Kunden über. Der Gefahrübergang tritt ebenfalls ein, wenn sich der Kunde in Annahmeverzug (§§ 293ff. BGB) befindet.

§ 16 Software-Wartung

1. Bei der von celanio vertriebenen Software handelt es sich um Mietlösungen. Der Betrieb setzt den Abschluss eines Wartungsvertrags voraus.

2. Die Beauftragung des Wartungsvertrags wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Die Rechnungsstellung erfolgt immer für volle zwölf Monate im Voraus. Der erste Monat ist ein Rumpfmonat, der anteilig berechnet wird.

3. Der Beginn ist der Tag, an dem der Kunde erstmalig Zugriff auf seine Installation erhält.

4. Unsere Wartungsverträge können von beiden Parteien mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Rechnungsperiode, erstmalig zum Ende des zweiten Mietjahres gekündigt werden.

5. Die Kündigung des Software-Wartungsvertrages bedarf der Schriftform.

6. Änderungen in den Wartungsverträgen werden von celanio rechtzeitig angekündigt. Der Auftraggeber hat ein Sonderkündigungsrecht von vier Wochen zum Inkrafttreten der neuen Konditionen.

7. Der Software-Wartungsvertrag schließt die folgenden Leistungen ein: Beseitigung von Fehlern, Einarbeitung von gesetzlichen Änderungen, Nutzung der Programm-Dokumentation, Support über E-Mail/Web Interface.

8. Nicht zum Software-Wartungsvertrag zählen die Installation von neuen Programmversionen, Schulung sowie Unterstützung vor Ort.

9. Im Rahmen der Wartung schuldet celanio ausschließlich die Beseitigung solcher Fehler, die auf von celanio verursachte Mängel der vertriebenen Software zurückzuführen sind. Stellt sich im Rahmen der Fehleranalyse oder Wartung heraus, dass der beanstandete Fehler nicht durch eine mangelhafte Leistung von celanio verursacht wurde – insbesondere durch unsachgemäße Bedienung, Eingabefehler, Änderungen durch Dritte oder externe Systemeinflüsse –, so hat der Kunde celanio die dadurch entstandenen Aufwendungen gemäß des jeweils vereinbarten Stundensatzes zu vergüten.

10. Details und Einzelheiten der Service- und Supportleistungen sind in unseren Service Level Agreements (SLA) geregelt, die in ihrer jeweils aktuellen Fassung Gültigkeit haben.

§17 Hosting und Betriebsverantwortung

1. Sofern vertraglich vereinbart, übernimmt celanio das Hosting der vom Kunden gemieteten Softwarelösungen in einer durch celanio
ausgewählten, professionell betriebenen Infrastruktur (z. B. Cloud- oder Rechenzentrumsumgebung). Der Betrieb erfolgt unter Einsatz marktüblicher Sicherheits-, Backup- und Verfügbarkeitsstandards.

2. Die Datenverarbeitung erfolgt ausschließlich auf Servern mit Standort innerhalb der Europäischen Union, sofern nicht ausdrücklich etwas Abweichendes vereinbart wurde.

3. celanio schuldet die technische Verfügbarkeit der gehosteten Anwendung zu 99,5 % im Kalendermonat. Davon ausgenommen
sind Zeiten für planmäßige Wartungen (die möglichst außerhalb üblicher Geschäftszeiten angekündigt werden) sowie Zeiten höherer Gewalt und unvermeidbarer technischer Unterbrechungen.

4. Der Kunde bleibt für die Inhalte, Daten und Informationen, die er über die gehostete Anwendung verarbeitet oder speichert, selbst
verantwortlich. Eine inhaltliche Prüfung durch celanio erfolgt nicht.

5. celanio haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für den Verlust von Kundendaten nur, sofern dieser nicht durch ordnungsgemäße Sicherung und redundante Speicherung hätte vermieden werden können.

6. Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten zum Hostingzugang sicher zu verwahren und unbefugten Dritten keinen Zugriff
zu gewähren. Bei Verdacht auf Missbrauch ist celanio unverzüglich zu informieren.

7. Bei Beendigung des Hostingvertrags stellt celanio dem Kunden auf Wunsch einen einmaligen Datenexport in einem gängigen Format (SQL-Dump) zur Verfügung. Hierfür stellt celanio dem Kunden einen Pauschalpreis von 500 EUR (exkl. USt.) in Rechnung. Eine darüberhinausgehende Datenmigration bedarf einer gesonderten Vereinbarung.

§ 18 Eigentumsvorbehalt

1. celanio behält sich das Eigentum an den von uns gelieferten Leistungen bis zur Erfüllung sämtlicher ihr gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüche vor. celanio ist berechtigt, die Lieferungen bei nicht nur geringfügigem vertragswidrigem Verhalten des Kunden zurückzufordern.

2. Der Kunde ist verpflichtet, celanio bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter (z.B. Beschädigung, Vernichtung o. ä.) unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Ferner hat der Kunde einen Wechsel des Sitzes des Unternehmens unverzüglich mitzuteilen.

§ 19 Datenschutz

1. Die Parteien beachten die datenschutzrechtlichen Vorgaben. Näheres entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.

2. Soweit der Kunde im Zusammenhang mit der Nutzung der Leistungen von celanio personenbezogene Daten verarbeitet oder
verarbeiten lässt, kommt automatisch ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO zwischen den Parteien zustande.

3. Der Inhalt des Auftragsverarbeitungsvertrags ergibt sich aus dem
Dokument „celanio_AVV.pdf“, das jedem Angebot beiliegt und zusätzlich unter welcome@celanio.com angefordert werden kann.
Dieses Dokument ist Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und wird nach Vertragsabschluss ebenfalls dem
Kunden per E-Mail mit der Auftragsbestätigung übersendet.

4. Der Vertrag wird mit Abschluss des Rahmenvertrags zwischen
den Parteien wirksam und bleibt für die Dauer des Rahmenvertrags in Kraft. Eine gesonderte Unterzeichnung ist nicht erforderlich.

5. celanio ist berechtigt, den AVV zu ändern, soweit dies aufgrund
gesetzlicher Änderungen oder behördlicher Vorgaben erforderlich
ist.

§ 20 Schlussbestimmungen

1. Mündliche Nebenabreden werden nicht Vertragsbestandteil. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dem Schriftformerfordernis ist auch durch die Versendung von Faxschreiben, jedoch nicht von E-Mails, genüge getan. Die Aufhebung dieser Schriftformklausel bedarf ihrerseits der Schriftform.

2. Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird das Vertragsverhältnis im übrigen Inhalt nicht berührt. Die Vertragspartner werden die unwirksame Bestimmung durch eine solche Bestimmung ersetzen, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Dasselbe gilt für etwaige Vertragslücken.

3. Es gilt deutsches Recht.

4. Gerichtsstand ist Rastatt, Deutschland